Als im Jahr 2013 das Fragment eines Siegelstempels des letzten Rügenfürsten, Wizlaw III., bei Stralsund entdeckt wurde, galt dies in Expertenkreisen als Sensation. Denn mittelalterliche Siegelstempel hoher Adliger waren bislang in Deutschland weder als Archivgut noch als Bodenfunde bekannt. Streng genommen dürfte es sie auch nicht geben, denn Siegelstempel wurden nach dem Tode ihres Besitzers zerstört und verworfen – als Rechtsakt und öffentliches Zeichen und nicht zuletzt, um Missbrauch zu vermeiden.
Mitarbeiter des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern (Landesarchäologie) haben nun im August 2014 bei einer Ausgrabung im mittelalterlichen Stadtkern von Usedom einen weiteren unerwarteten und außergewöhnlichen Fund sichern können. In einer Siedlungsschicht, die durch die Analyse von Bauhölzern in die 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts datiert werden konnte, entdeckten sie das Bruchstück eines runden Siegelstempels aus Messing. Der große Durchmesser von etwas über 7 cm mit dem im Schild stehenden Greifen und die erhaltene Inschrift DIMINENSIS weisen den Herzog Wartislaw III. von Pommern-Demmin (um 1210 ‑ 1264) als ehemaligen Besitzer aus. Wartislaw regierte im Demminer Teilherzogtum, das die vorpommerschen Lande zwischen Peene und Ryck, das Gebiet um Stavenhagen und Dargun sowie weite Teile Hinterpommerns umfasste.
Zusammen mit seinem Vetter Barnim I. lenkte er die Geschicke Pommerns im 13. Jahrhundert. Wesentlichen Anteil hatte Wartislaw III. an der Neuansiedlung deutscher Kolonisten in Pommern und der Förderung von Klöstern. Er gilt als Gründer der Städte Demmin, Greifswald und Greifenhagen, die mit lübischem Recht bewidmet wurden.
Da ohne männliche Nachkommen, starb mit Wartislaw III. vor genau 750 Jahren die Linie Pommern-Demmin aus. Die vom Herzog verwendeten Siegel wurden, der Rechtstradition folgend, zerstört.
Der Fundort des Siegelfragments in der erst 1298 mit Stadtrecht privilegierten Stadt Usedom liegt nur 250 m westlich der ehemaligen Herzogsburg, einer beliebten Residenz des Pommernherzogs Barnim I. Vielleicht fand hier nach Wartislaws Tod die Zerstörung seiner Siegelstempel oder zumindest die Übergabe der Bruchstücke an den nunmehr allein herrschenden Barnim I. statt.
Von dem jetzt aufgefundenen Siegelstempel haben sich zwei Wachssiegel an Urkunden aus den Jahren 1254 und 1264 im Stadtarchiv Greifswald erhalten. Insbesondere die Urkunde vom 17. Mai 1264, unmittelbar vor seinem Tod in Darsim (heute Ludwigsburg) ausgestellt, enthielt eine Stadtrechtsbestätigung für die Stadt Greifswald, deren Privilegien, u. a. die Genehmigung zur Errichtung einer Stadtmauer, mit diesem Dokument deutlich erweitert wurden.
Mit dem Siegelfragment Wartislaw III. wird, nach dem Rügenfürsten Wizlaw III., zum zweiten Mal eine wichtige historische Persönlichkeit Pommerns auf besondere Art „greifbar“.
Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern